Die richtige Entscheidung treffen.

Die Gründe, die für einen Internatsbesuch sprechen, können ganz unterschiedlich sein. Aber egal, ob berufliche Gründe der Eltern, der Wunsch der Jugendlichen nach mehr Selbständigkeit und Eigenverantwortung, ein Perspektivwechsel in einer speziellen Entwicklungsphase oder die besonderen Profile und Möglichkeiten der Förderung – im Internat in Michelbach steht immer der Mensch im Mittelpunkt.

Gerne beraten wir Sie und Euch bei allen Fragen zum Leben im Internat und Lernen im Schulzentrum.

Kosten im SJ 24/25

Die Kosten für den Internatsbesuch betragen im Schuljahr 2024/2025 1.830,- EUR monat-lich bzw. für die Realschule 1.530,- EUR monatlich (jew. in 12 Monatsraten). Darin enthalten sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung sowie das Schulgeld in Höhe von 115,- EUR. Zudem sind 16 variabel einsetzbare Internatswochenenden inbegriffen.

Für Schüler der UNICORNS-ACADEMY betragen die Kosten 1.865,- EUR monatlich (in 12 Monatsraten) bzw. 1.565,- EUR beim Besuch der Realschule. Dieser Betrag enthält 20 für Training und Spiele vorgesehene Internatswochenenden.

Hinzu kommen noch der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 80,- EUR/Jahr dazu, ggf. eine Kaution in Höhe von 250,- EUR für Helm und Pads (falls nicht schon vorhanden) sowie die Eigenbeteiligung für Team Wear - je nachdem, was hier bestellt wird.

Kosten für zusätzliche Wochenenden:

a) Zusatzpaket: 145,- EUR / Monat für alle weiteren Wochenenden
b) Einzel-Wochenende: 85,- EUR / Wochenende
(Auf formlosen Antrag bei der Schulstiftung kann der Betrag bei niedrigem Familieneinkommen auf 45,- EUR reduziert werden.)

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 200,- EUR.

PDF Internatsgebühren und Schulgeld - SJ 2024/2025

PDF Internatsgebühren und Schulgeld - SJ 2024/2025 - Nicht-EU-Länder

 

INFORMATIONEN ZUM SCHÜLER-BAföG

Für Schülerinnen und Schüler, die im Gymnasium oder Aufbaugymnasium das Profilfach Musik bzw. Diakonie wählen oder die Schule wegen des evangelischen Profils besuchen, ist ab Klasse 10 eine BAföG-Förderung möglich. Vor allem Kinder aus kinderreichen und aus Familien mit geringem Einkommen haben gute Chancen auf eine BAföG-Förderung.

  • BAföG beantragen können Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 (in Bayern ab Klasse 9), wenn sie im Internat wohnen und die Entfernung zum Wohnort der Eltern mehr als 1 Stunde Fahrtzeit beträgt (einfache Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Berechnung zum Beispiel über www.efa-bw.de).
  • Voraussetzung ist, dass keine Schule im unmittelbaren Umfeld (1 Stunde Fahrtzeit mit ÖPNV) ein vergleichbares Profil anbietet. Dies kann beim Profilfach Musik der Fall sein. Hier ist eine Klärung im Einzelfall erforderlich.
  • Für die Klassen 8 und 9 und in der Realschule kann die Schulstiftung bei Vorliegen der Voraussetzungen die Förderung bis zu einem bestimmten Betrag übernehmen.
  • Das Schüler-BAföG ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • BAföG wird vom Schüler/der Schülerin beim zuständigen BAföG-Amt der Stadt bzw. des Landkreises beantragt.
  • Der Antrag muss spätestens im Monat des Schulbeginns gestellt werden, besser jedoch zwei bis drei Monate vorher.
  • Die BAföG-Förderung soll die Schulausbildung in einem bestimmten Profil ermöglichen. Daher muss beim Antrag formlos begründet werden, warum ausgerechnet das entsprechende Profil gewählt wurde. Bei der Formulierung unterstützen wir gerne.
  • Eine nachträgliche Änderung der Profilwahl ist daher nur in Ausnahmefällen möglich.
  • Ob und wenn ja, in welcher Höhe BAföG gezahlt wird, hängt in erster Linie vom Einkommen der Eltern ab. Für Geschwister wird abhängig von deren aktueller Ausbildung ein Freibetrag gewährt.
  • Es wird immer das Einkommen beider leiblicher Elternteile angerechnet, auch wenn die Eltern getrennt leben bzw. nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist.
  • Ausschlaggebend für die BAföG-Berechnung ist das Einkommen zwei Jahre vor Antragsstellung, da hier in der Regel der Steuerbescheid vorliegt. Sollte das Einkommen im Zeitraum des geförderten Schuljahrs voraussichtlich deutlich geringer sein, kann auf Antrag auch das zu erwartende Einkommen als Grundlage genommen werden.
  • Als Einkommen zählen alle positiven Einkünfte. Negative Einkünfte werden nicht berücksichtigt und können nicht von den positiven Einkünften abgezogen werden. Es wird das Brutto-Einkommen und nicht das zu versteuernde Einkommen betrachtet.
  • Vermögen des Schülers/der Schülerin, das den Betrag von 15.000,- EURO übersteigt, wird beim BAföG angerechnet und führt zu einer mitunter deutlichen Reduzierung der BAföG-Förderung. Zum Vermögen gehören auch Sparverträge, Wertpapiere und Lebensversicherungen, die zum Beispiel von Verwandten auf den Namen des Kindes angelegt sind. Nicht dazu gehören Haushaltsgegenstände wie Computer, Musikinstrumente und Fahrräder.
  • Das Vermögen der Eltern wird bei der BAföG-Berechnung nicht betrachtet.
  • Von einem Übertrag des Vermögens auf andere Personen wird jedoch abgeraten, da das BAföG-Amt über einen möglichen Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen die Angaben genau kontrollieren kann.
  • Ausführliche Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie rechtzeitig von uns. Bitte stellen Sie keinen BAföG-Antrag ohne vorherige Rücksprache mit uns, um mögliche Fehler zu vermeiden.

Ihr Ansprechpartner:

Gerne beraten wir Sie und berechnen im Vorfeld, ob eine BAföG-Förderung zu erwarten ist oder ob ggf. eine Fördermöglichkeit durch die Schulstiftung besteht:

Schulstiftung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Miklas Hahn
Nordbahnhofstr. 17 | 70191 Stuttgart
Tel.: 0711 6723542-13 | Fax: -19 | E-Mail

Aufnahme

Die Aufnahme in das Internat ist ab Klasse 8 möglich.

Für die Aufnahme in das Gymnasium und die Realschule ist zunächst das letzte Versetzungszeugnis relevant.

Für die Aufnahme in das Aufbaugymnasium gelten folgende Kriterien:

  • Aufnahmebedingung vom Gymnasium aus ist das reguläre Versetzungszeugnis. Dazu kommen Profilberatungsgespräche und ggf. Feststellungsprüfungen für die Profile.
  • Aufnahmebedingung von der Realschule aus ist das Versetzungszeugnis bzw. Halbjahreszeugnis mit einem Durchschnitt von 2,3 in den Kernfächern D, M, E. Dazu Beratungsgespräche wie unter Ziffer 1. Mit der mittleren Reife in den Aufbauzug ab Klasse 11 ist ein Durchschnitt von 3,0 in den Kernfächern erforderlich, wobei kein Fach schlechter sein darf als 4,0.
  • Aufnahmebedingung von der Hauptschule aus ist das Versetzungszeugnis bzw. Halbjahreszeugnis mit einem Durchschnitt von 2,0 in den Hauptfächern D, M, E.
  • Werden die o.g. Zeugnisdurchschnitte nicht erreicht oder liegen Bewerbungen aus anderen Schularten vor, wird eine Aufnahmeprüfung hier im Haus durchgeführt. Bitte lassen Sie sich hierfür individuell von Herrn Gruber beraten.
  • In der Regel werden neue Schülerinnen und Schüler zu den Halbjahreswechseln oder Schuljahreswechseln aufgenommen.
  • Wichtig: für Übergange aus Waldorfschulen ist in jedem Fall eine Aufnahmeprüfung in den Fächern D, M, E erforderlich, ab Klasse 9 auch in Französisch. Wegen dieser Prüfungen sind Übergänge nur von Schuljahr zu Schuljahr möglich.

Ihre Ansprechpartner

Schullaufbahnberatung Gymnasium und Aufbaugymnasium:

Schulleiter
Ralph Gruber | Tel.: 0791 93016-110 | E-Mail

Schullaufbahnberatung Realschule:

Schulleiter
Achim Meindel | Tel.: 0791 93016-111 | E-Mail

Internatsleitung:

René Wahl | Tel.: 0791 93016-210 | E-Mail

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